Coronaverordnung
Informationen zur neuen Corona-Verordnung vom 16. August 2021
Seit dem 16. August 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die für
geimpfte und genesene Personen wesentliche Beschränkungen aufhebt.
Das Wichtigste in Kürze für den Bereich der Erwachsenenbildung:
Die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen.
Abstands- und Hygienepflicht bleiben erhalten.
Maskenpflicht bleibt erhalten. Diese gilt in geschlossenen Räumen und im Freien,
wenn der Abstand von 1,5 Metern zu einer anderen Person nicht dauerhaft
eingehalten werden kann.
Die Erfassung der Kontaktdaten bleibt Pflicht.
Bei Bildungsveranstaltungen /Aktivitäten und Sport in geschlossenen Räumen
müssen alle Besucherinnen und Besucher einen Geimpftennachweis, einen
Genesenennachweis oder einen negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen,
der höchstens 48 Stunden alt sein darf. (3G-Regel).
Diese Regeln gelten ab sofort landesweit einheitlich, unabhängig von der 7 Tage
Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Anbieter/Veranstalter sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf-, oder
Genesenennachweise verpflichtet.
Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien.
Die Tests sind bis 11. Oktober 2021 kostenlos. Danach sind sie selbst zu bezahlen.
Weitere Informationen unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-coronaverordnung-des-landes-baden-wuerttemberg